Schleuse Nürnberg

Rheinstraße 40 , 90451 Nürnberg

+49 9131 480087311

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Öffnungszeiten

  • Montag: ab 00:00 bis 23:59
  • Dienstag: ab 00:00 bis 23:59
  • Mittwoch: ab 00:00 bis 23:59
  • Donnerstag: ab 00:00 bis 23:59
  • Freitag: ab 00:00 bis 23:59
  • Samstag: ab 00:00 bis 23:59
  • Sonntag: ab 00:00 bis 23:59

Kurz Beschreibung

Für Sportboote als Kleinfahrzeuge stehen, soweit es ihre Abmessungen erlauben, in erster Linie die vorhandenen Bootsschleusen, Bootsgassen oder Bootsumsetzanlagen zur Verfügung.

Beschreibung

Im Unterwasser der Schleusen ist im Bereich der Zufahrten zu den Bootsschleusen jedoch mit Behinderungen infolge ständiger Veränderungen der Gewässersohle durch Ablagerungen zu rechnen. Bei höherer beziehungsweise niedriger Wasserführung sind die Bootsschleusen teilweise nicht benutzbar. Ist die Nutzung der Sportbootanlagen nicht möglich, dürfen Kleinfahrzeuge die Schleusen für die Großschifffahrt (Schiffsschleusen) benutzen, wenn sie dafür geeignet sind. Hierbei ist auf Folgendes zu achten: Die Absicht, eine Schiffsschleuse zu benutzen, ist vor der Einfahrt in den oberen oder unteren Schleusenvorhafen bei der Schleusenbetriebsstelle beziehungsweise der zuständigen Leitzentrale über Binnenschifffahrtsfunk, Mobiltelefon oder über im Bereich der Vorhäfen/Sportbootanlagen gegebenenfalls vorhandene Wechselsprecheinrichtungen anzumelden. Die Einfahrt in die Schleusenkammer erfolgt nur in Absprache mit dem diensthabenden und in welcher Reihenfolge in die Schleusenkammer eingefahren, sowie an welcher Stelle diese belegt wird, um den aus Gründen der Sicherheit erforderlichen Sichtkontakt zur Schleusenbetriebsstelle beziehungsweise Leitzentrale herzustellen. Den Anweisungen der Schichtleiter ist zur Vermeidung von Unfällen unbedingt Folge zu leisten.

Grundsätzlich gilt:

  • Kleinfahrzeuge können im Tagverkehr (06:00 Uhr bis 22:00 Uhr) auch einzeln geschleust werden, sofern innerhalb der nächsten Stunde keine gewerbliche Schifffahrt oder eine Gruppe von Kleinfahrzeugen zu erwarten ist, mit der das Kleinfahrzeug mitgeschleust
    werden kann. Im Nachtverkehr (22:00 Uhr bis 06:00 Uhr) können Kleinfahrzeuge mit den angemeldeten Fahrzeugen der gewerblichen Schifffahrt mitgeschleust werden, wenn sich daraus keine Verzögerung im angemeldeten Schleusenablauf ergeben.
  • Findet keine Schleusung für die Großschifffahrt statt, können Kleinfahrzeuge auch einzeln geschleust werden. Hierbei können im Interesse eines wirtschaftlichen Schleusenbetriebs Wartezeiten nicht ausgeschlossen werden.
  • Kleinfahrzeuge sind nicht berechtigt, eine besondere Schleusung zu verlangen.
  • Bei gemeinsamer Schleusung von Kleinfahrzeugen mit anderen Fahrzeugen dürfen Kleinfahrzeuge erst nach den anderen Fahrzeugen in die Schleuse einfahren.
  • In den Schleusenkammern haben sich alle Fahrzeuge innerhalb der durch gelbe Markierungen an den Kammerwänden gekennzeichneten Bereiche aufzuhalten.
  • Alle Fahrzeuge müssen während des Füllens oder Leerens der Schleusenkammer bis zur Freigabe der Ausfahrt festgemacht sein. Die Befestigungsmittel sind laufend dem sich verändernden Wasserstand anzupassen. Der Antrieb darf in dieser Zeit nicht benutzt werden, es sein denn, dass dies aus Sicherheitsgründen kurzfristig erforderlich ist.

Informationen:

Entfernung vom Hafen

zu Fuß: 3,70km, 45min

mit dem Auto: 7,10km, 10min