Verhalten im Hafen/Hafengebiet
Hafenstraße 39 , 93342 Saal an der Donau
Kurz Beschreibung
Die nachstehenden Punkte sind ein kleiner Auszug aus der Hafenordnung, die auf Wunsch beim Hafenmeister bezogen werden kann.
Beschreibung
- Es sind die zugeteilten Liegeplätze einzunehmen.
- Bei der Be-/Entladung mittels Mobilkran ist das Verstellen des Schiffes erforderlich.
- Das Wenden ist nur im Bereich des Wendeplatzes (Hafeneinfahrt) gestattet.
- Das unnötige Laufenlassen der Schiffsschrauben ist zu unterlassen.
- Mit Ausnahme des Liegeplatzes an der Hafeneinfahrt (beim Kreuz) dürfen an den Kaimauern bis zu 2 Fahrzeugen nebeneinander liegen.
- Jegliche Verunreinigung des Hafenbeckens und des Hafengebietes ist verboten. Der beim Laden oder Löschen anfallende Hausmüll wird von den Hafen-Beteiligten entsorgt. Das Waschen der Schiffe im Hafenbecken ist untersagt. Jegliches Einleiten von Wasser bzw. Einbringen von Stoffen in das Hafenbecken ist verboten.
- Jeder Schiffsführer hat zu dulden, dass über sein Schiff hinweg geladen oder gelöscht wird.
- Die Verladung der auf das Schiffspersonal zugelassenen Pkws ist nur für den Eigenbedarf und nur außerhalb der Umschlagsbereiche mit bordeigenen Kränen zugelassen.
- Jedes Fahrzeug muss so bewacht sein, dass ein unbeabsichtigtes Lösen der Vertäuung bzw. ein Loswerfen durch unbefugte Dritte verhindert wird.
- Der Umschlag von Gütern hat grundsätzlich mit hafeneigenen Geräten zu erfolgen.
- Die Eigenversorgung mit Treibstoffen darf nur von Bunkerbooten aus erfolgen.
- Das Anmachen von Feuer außerhalb ortsfester und zugelassener Feuerstätten ist verboten.
- Das Auswerfen von Ankern ist nur beim Übersteuerschleppen von Wasserfahrzeugen gestattet.
- Das Laufenlassen von Motoren und der Gebrauch bordeigener Stromaggregate ist verboten. Für die Stromversorgung stehen rund um das Hafenbecken Stromtankstellen zur Verfügung.