Verhalten im Hafen/Hafengebiet

Hafenstraße 39 , 93342 Saal an der Donau

Kurz Beschreibung

Die nachstehenden Punkte sind ein kleiner Auszug aus der Hafenordnung, die auf Wunsch beim Hafenmeister bezogen werden kann.

Beschreibung

  • Es sind die zugeteilten Liegeplätze einzunehmen.
  • Bei der Be-/Entladung mittels Mobilkran ist das Verstellen des Schiffes erforderlich.
  • Das Wenden ist nur im Bereich des Wendeplatzes (Hafeneinfahrt) gestattet.
  • Das unnötige Laufenlassen der Schiffsschrauben ist zu unterlassen.
  • Mit Ausnahme des Liegeplatzes an der Hafeneinfahrt (beim Kreuz) dürfen an den Kaimauern bis zu 2 Fahrzeugen nebeneinander liegen.
  • Jegliche Verunreinigung des Hafenbeckens und des Hafengebietes ist verboten. Der beim Laden oder Löschen anfallende Hausmüll wird von den Hafen-Beteiligten entsorgt. Das Waschen der Schiffe im Hafenbecken ist untersagt. Jegliches Einleiten von Wasser bzw. Einbringen von Stoffen in das Hafenbecken ist verboten.
  • Jeder Schiffsführer hat zu dulden, dass über sein Schiff hinweg geladen oder gelöscht wird.
  • Die Verladung der auf das Schiffspersonal zugelassenen Pkws ist nur für den Eigenbedarf und nur außerhalb der Umschlagsbereiche mit bordeigenen Kränen zugelassen.
  • Jedes Fahrzeug muss so bewacht sein, dass ein unbeabsichtigtes Lösen der Vertäuung bzw. ein Loswerfen durch unbefugte Dritte verhindert wird.
  • Der Umschlag von Gütern hat grundsätzlich mit hafeneigenen Geräten zu erfolgen.
  • Die Eigenversorgung mit Treibstoffen darf nur von Bunkerbooten aus erfolgen.
  • Das Anmachen von Feuer außerhalb ortsfester und zugelassener Feuerstätten ist verboten.
  • Das Auswerfen von Ankern ist nur beim Übersteuerschleppen von Wasserfahrzeugen gestattet.
  • Das Laufenlassen von Motoren und der Gebrauch bordeigener Stromaggregate ist verboten. Für die Stromversorgung stehen rund um das Hafenbecken Stromtankstellen zur Verfügung.